Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB -Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 

Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von HVT-Automobile GmbH (Verkäufer) durchzuführenden Verkäufe sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen; sie haben Vorrang vor abweichenden Bestimmungen und Bedingungen des Käufers (Kunde), welche nicht anerkannt werden. 

II. Angebote und Unterlagen

  1. Angebote des Verkäufers, insbesondere solche, die durch den Kunden im Neuwagenkonfigurator des Verkäufers unter www.hvt-automobile.de einzuholen sind, sind freibleibend und kein Antrag im Sinne des § 145 BGB. Soweit dem Kunden ein schriftlicher Bestellauftrag des Verkäufers vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, so bindet dies den Verkäufer für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Überlassung an das Angebot.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer gegenüber dem Kunden die Annahme der Bestellung innerhalb von vier Wochen bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist. 
  3. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nachträgliche Änderungen des bereits abgeschlossenen Vertrags, werden erst durch schriftliche Zustimmung des Verkäufers, die jeweilige Änderung betreffend, wirksam.

III. Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich netto zuzüglich etwaiger Überstellkosten und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung / Leistung jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen werden gesondert berechnet.
  2. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist der Kaufpreis, spätestens zehn Tage nach der Bereitstellung der Zulassungspapiere und des Fahrzeugs durch den Verkäufer, zur Zahlung fällig. Der Verkäufer erhebt ab dem 11. Tag nach der Bereitstellung bei Nichtabholung ein Standgeld in Höhe von 8,00 € pro Tag, falls das Fahrzeug im Freien auf dem Betriebsgelände des Verkäufers steht und in Höhe von 12,00 €, falls Fahrzeug in einer Halle auf dem Betriebsgelände des Verkäufers untergestellt wird. 
  3. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegen-forderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Kunden aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. 
  4. Liegen zwischen Abschluss des Kaufvertrages bzw. der Bestellung und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate, so haben Sie eine nach Kaufvertragsabschluss bzw. Bestellung eintretende Preiserhöhung bis zur Höhe von 2,5% des Bruttokaufpreises zu erstatten. 

IV. Lieferung und Lieferverzug

  1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 
  2. Der Käufer kann vier Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Ablauf der angemessenen Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. 
  3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer erst auf eine Mahnung des Kunden hin in Verzug.
  4. Ist Lieferung „frei Haus“ vereinbart, so obliegt das Abladen dem Verkäufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der Kunde für die hierdurch auftretenden Schäden.
  5. Hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der An-spruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder-vermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

    Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 
  6. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden. 
  7. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. 
  8. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.  
  9. Bei Nichtlieferung aufgrund von höherer Gewalt und bei Ausbleiben der Lieferung durch den Vorlieferanten an den Verkäufer besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

V. Nichtabnahme

Im Falle der Nichtabnahme durch den Kunden kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. 

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. 
  2. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. 

    Auf Verlangen des Kunden ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. 
    Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu. 
  3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

VII. Haftung für Sachmängel

  1. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. 
    Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 
  2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 
  3. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 
  4. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: 
    a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung muss der Kunde beim Verkäufer geltend machen.
    b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Kunde nach Rücksprache mit dem Verkäufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. 
    c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 

VIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch.
  2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichem ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 
  3. Ist der Kunde Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zur gerichtlichen Zuständigkeit.

IX. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.